28. November 2025

Für die Windenergie: Der Grosse Rat sagt nein zur Verhinderungsmotion

Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Motion, die auf die komplette Verhinderung von Windenergieanlagen im Kanton Bern abzielte, sehr deutlich abgelehnt. Die aeesuisse Bern begrüsst diesen Entscheid und schlägt stattdessen eine Beschleunigung der langjährigen Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen vor. Diese soll den Betreibern, den Standortgemeinden und der Verwaltung klare Rahmenbedingungen bringen.

Der Grosse Rat hat am Dienstag die Motion «Mindestdistanz von Windrädern zu bewohntem Gebiet» mit 104 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Unter dem Vorwand, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen, hätte die Motion den Bau neuer Windenergieanlagen im Kanton Bern von vornherein komplett verunmöglicht. Der Grosse Rat setzt damit ein deutliches Zeichen: Windenergie soll ein Teil der künftigen Energieversorgung im Kanton Bern sein.

Weshalb hat sich die aeesuisse Bern hat für die Ablehnung der Motion im Grossen Rat eingesetzt? Das Produktionsprofil der Windenergie ist die perfekte Ergänzung zum Ausbau der Photovoltaik. Gut zwei Drittel des Stromertrags fallen in den Wintermonaten an, genau dann, wenn der Stromverbrauch am höchsten. Damit trägt die Windenergie zur Verkleinerung der Winterstromlücke und zur Versorgungssicherheit bei. Die geltenden rechtlichen Grundlagen garantieren zudem bereits heute eine sorgfältige Interessenabwägung vor dem Bau einer Windenergieanlage.

Trotz dieser vielversprechenden Ausgangslage kommt der Ausbau der Windenergie viel zu langsam voran. Ein wichtiger Grund dafür sind die langwierigen Bewilligungsverfahren. Diese können sich über Jahre hinziehen, das Windpark-Projekt Tramelan im Berner Jura befindet sich beispielsweise seit 2012 im Bewilligungsprozess. Das ist nicht nur für die Investoren und Betreiber abschreckend, es lässt auch die Standortgemeinden und Anwohnerinnen über Jahre in einem Zustand der Ungewissheit darüber, ob ein Projekt realisiert werden kann oder nicht.

Das es anders geht, zeigt der Kanton Luzern, wo seit Anfang 2025 ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren zum Einsatz kommt. Der Regierungsrat ist neu für die Genehmigung der Nutzungsplanung und der Baubewilligung zuständig. Das entlastet die Gemeinden, deren Mitsprache über einen frühzeitigen Einbezug in die Planung gewährleistet wird. Die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten bleiben uneingeschränkt bestehen.

Die aeesuisse Bern setzt sich dafür ein, dass die Verfahren auch im Kanton Bern beschleunigt werden. Zu diesem Zweck haben Jan Remund, Tabea Bossard-Jenni und Simon Ryser zusammen mit weiteren Grossratsmitgliedern eine Motion eingereicht. Diese wird voraussichtlich in der Frühlingssession 2026 beraten. Die aeesuisse Bern wird sich für die Annahme dieser Motion einsetzen, weil gestraffte Bewilligungsverfahren letztlich allen involvierten Akteuren nützen – den Standortgemeinden, den Anwohnerinnen und Anwohnern und den Projektanten.