Besteuerung von Solaranlagen

Wer als Privatperson in den letzten Jahren im Kanton Bern eine Solaranlage gebaut hat, hatte nach einer erneuten amtlichen Bewertung der Liegenschaft Probleme mit der Steuerverwaltung. Mit der Erhöhung des amtlichen Wertes stieg der Eigenmietwert und bis vor Kurzem nahm die Steuerverwaltung unrealistische Annahmen für die Einspeisevergütung vor. Das führte zu falschen Vermögenswerten und höheren Steuern. Im Endeffekt mussten so in gewissen Fällen unter dem Strich mehr Steuern bezahlt werden, als durch den Steuerabzug eingespart wurden. Auf unsere Bestrebungen hin, werden nun die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Ein entsprechender Vorstoss wurde vom Grossen Rat im vergangenen Sommer überwiesen. Der Regierungsrat hat daraufhin einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Der Vorschlag wird die steuerliche Mehrbelastung zum grossen Teil aufheben und auch Anlagen auf Neubauten werden abzugsfähig macht. Diese Massnahme wird auch auf nationaler Ebene vom Bundesrat empfohlen. Dieser erste Erfolg freut uns sehr, doch sind wir noch nicht am Ziel angekommen.Wir bleiben dran und informieren unsere Mitglieder regelmässig.

 

Lesen Sie hier die Hintergründe zur Besteuerung von Solaranlagen im Kanton Bern und unsere Vernehmlassungsantwort auf den Vorschlag der Regierung.