Kantonales Energiegesetz
Das Energiegesetz des Kantons Bern enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Energieplanung, Vorgaben für leitungsgebundene Energieträger, verschiedene Vorgaben für den Vollzug nationaler Gesetze und Vorgaben für die Energieversorgung der Gebäude. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf der Energieversorgung der Gebäude, hat doch hier der Kanton den grössten Einfluss auf die Gestaltung der Energieversorgung.
Das Energiegesetz wird periodisch überarbeitet und an neue Gegebenheiten angepasst. 2021 startete der Regierungsrat eine neue Revision. Wir haben uns dazu im Vernehmlassungsverfahren geäussert und unsere Position festgelegt.
In der ersten Lesung im Dezember 2021 sind nun die Grundzüge des neuen Energiegesetzes klar. Wir haben uns dazu in einer Medienmitteilung geäussert.
Im Frühling 2022 wurde mit 147 zu 0 Stimmen das neue Energiegesetz angenommen. Für den Kanton Bern bedeutet das vor allem eine Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und mehr erneuerbare Energie im Wärmebereich. Lesen Sie hier unsere Medienmitteilung dazu.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.