15. Dezember 2021

Neues Energiegesetz und Erhöhung der Fördermittel

Der Grosse Rat des Kanton Bern hat Anfang Dezember über die Revision des kantonalen Energiegesetzes beraten. Das Herzstück der Revision ist der Umgang mit Heizungen welche mit Gas und Öl, betrieben werden. Dies ist der grösste Hebel, welcher dem Kanton zur Reduktion von CO2 Emissionen zur Verfügung steht.
Der Grosse Rat hat sich in der ersten Lesung ohne Gegenstimme für das Gesetz ausgesprochen. Einstimmig wurde entschieden, dass eine Umstellung auf erneuerbare Energien nötig ist. Zwar konnte sich das Parlament nicht durchringen, eine scharfe Gangart vorzulegen, wie sie Zürich oder Neuenburg kennen. Im Hinblick auf die Volksabstimmung vor zwei Jahren ist dieser Schritt aber als Erfolg zu werten. Die Schlussabstimmung wird in der Frühlingssession 2022 durchgeführt.

Der Kanton Bern hatte die Revision des Energiegesetzes Anfang Jahr an die Hand genommen. Ziel der Revision ist es, den Bedarf an fossilen Energieträgern zu senken und die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu steigern. Die Umstellung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien aus der Region dient dem Klimaschutz und soll das hiesige Gewerbe stärken.
Ein Grossteil der Kantone der Schweiz hat bereits ihre Energiegesetze revidiert. Von den angrenzenden Kantonen haben Fribourg, Waadt, Neuenburg, Jura, Luzern und Obwalden die Energiegesetze schon länger angepasst und gute Erfahrungen gemacht unter den neuen Rahmenbedingungen. Einzig die Kantone Aargau und Solothurn hatten aus Angst vor Mehrkosten der Vorlage eine Absage erteilt. Eine Angst der im Kanton Bern begegnet wird mit einem grosszügigen Förderprogramm.  «Hauseigentümer erhalten eine einmalige Chance – die Umstellung auf erneuerbare Energie ist eine sichere Investition und wird durch den Kanton unterstützt» sagt Jan Remund, Grossrat und Präsident der aeesuisse Bern.
Auch wenn das Gesetz viel zu diskutieren gab, wurde zum Schluss ein Kompromiss gefunden. So wurde die vorgesehene Eigenstromerzeugung sowohl für Neubauten als auch bei Sanierungen abgelehnt. Andererseits unterstützte der Rat die Einführung einer gewichteten Gesamtenergieeffizienz. Ein Instrument, welches Bauherren und Unternehmen grösstmöglichen Spielraum einräumt in der Ausgestaltung der Energieversorgung des Gebäudes.
Es wurde kein Referendum angekündigt. Die Schlussabstimmung wird in der Frühlingssession durchgeführt. Das Inkrafttreten wäre auf Mitte 2022 möglich.

Die neue Vorlage richtet sich nach der gewichteten Gesamtenergieeffizienz der Gebäude und rückt damit etwas von den MuKEn 14 ab:

  • Der Heizungsersatz erfolgt im Rahmen der gewichteten Gesamtenergieeffizienz. Bauherrschaft und Unternehmen erhalten damit mehr Spielraum. Bei Gebäuden welche älter als 20 Jahre sind, kann der Heizungsersatz auch mit einer Standardlösung umgesetzt werden.
  • Die Eigenstrompflicht wird nicht übernommen
  • Elektroboiler werden verboten. Es gilt eine Sanierungspflicht von Elektroboilern innert 20 Jahren
  • Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird weiter ausgebaut
  • Neu gelten auch Vorschriften für Ladestationen in Abhängigkeit der vorgeschriebenen Parkplätze.