15. Dezember 2021
Vernehmlassung zur fairen Besteuerung von Solaranlagen
Der Regierungsrat hat überraschend schnell die Vernehmlassung eröffnet. Die aeesuisse Bern stellt fest, dass die Revision in die richtige Richtung geht, kritisiert aber, dass der Auftrag nicht wie erteilt, umgesetzt wird.
Die aeesuisse Bern setzt sich im Auftrag der SSES Bern-Solothurn seit geraumer Zeit ein, dass die Besteuerung von Solaranlagen einheitlich und auch tatsächlich im Sinne der Förderung erfolgt (vgl. Faire Besteuerung von Solaranlagen)
Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 schlägt der Regierungsrat des Kanton Bern nun Massnahmen vor, welche im Rahmen der Motion Hässig & Kohler aus der Sommersession überwiesen wurden. Wir begrüssen folgende Änderungen:
- Die Besteuerung von solarthermischen Anlagen, sowie Indach- und Aufdach-Photovoltaikanlagen sollen vereinheitlicht werden.
- Die Investitionen sollen genau gleich auch bei Neubauten abzugsfähig sein.
- Der amtliche Wert wird weder durch eine solarthermische Anlage noch durch eine Photovoltaikanlage erhöht
- Alle Solaranlagen werden mit 20% des Anschaffungswertes bewertet
Unverständlich ist aus unserer Sicht, warum folgende Punkte nicht gemäss Motion umgesetzt werden sollen:
- Unterhaltskosten (z.Bsp. Ersatz des Wechselrichters) sollen abzugsfähig sein vom steuerbaren Einkommen
- Wir beantragen eine Bagetellgrenze, so dass der Verkauf von Strom bis zu 30 MWh pro Jahr von der Einkommenssteuer ausgenommen wird
Darüber hinaus, beantragen wir, die Erkenntnisse aus der Besteuerung von Solaranlagen auf alle Bereiche zu übertragen, wo erneuerbare Energien und Energieeffizienz zum Einsatz kommen. Damit soll es keine Erhöhung des Eigenmietwertes geben nach entsprechenden Investitionen. Dies ist ein Fehlanreiz welcher dem politischen Willen der Förderung untergräbt.