19. März 2025

Regierungsrat unterstützt Meldepflicht für energetische Sanierungen

Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat eine Motion zur Annahme, die fordert, dass energetische Sanierungen künftig von der Baubewilligungspflicht ausgenommen werden. Die Motion entspricht einem Kernanliegen der aeesuisse Bern und wurde gemeinsam von mehreren Vorstandsmitgliedern eingereicht.

Der Schweizer Gebäudepark ist für 45 % des gesamten Energieverbrauchs der Schweiz und einen Viertel der inländischen CO2-Emissionen verantwortlich. Energieeffiziente Gebäude sind deshalb unverzichtbar für eine erfolgreiche Energiewende. Rund 60% der Gebäude in der Schweiz wurden jedoch vor 1980 gebaut und sind oft ungenügend gedämmt, was zu Wärmeverlusten führt. Der energetischen Sanierung bestehender Gebäude kommt deshalb eine Schlüsselrolle zu. Gegenwärtig ist die Sanierungsrate jedoch mit ca. 1.5 % pro Jahr viel zu tief, um Netto-Null 2050 zu erreichen. Der Abbau bürokratischer Hürden und die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren sind wichtige Faktoren, die zur Zielerreichung beitragen können.

Die von Jan Remund, Tabea Bossard-Jenni, Simon Ryser und Jürg Rothenbühler in der Wintersession 2024 eingereichte Motion verlangt vom Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass energetische Sanierungen von Gebäuden in der Regel ohne Baubewilligung möglich sind.

In einfachen Fällen sind energetische Sanierungen bereits heute ohne Baugesuch möglich (zB. Dämmungen oder Fenstersanierungen). In vielen Fällen ist aber ein Baugesuch notwendig, zum Beispiel wenn die Materialisierung geändert wird, oder wenn Fensterbrüstungen oder nicht mehr genutzte Kamine abgebrochen werden. Auf solche Fälle könnte die Meldepflicht pragmatisch ausgeweitet werden.

Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat in seiner Antwort vom 12. März 2025, die Motion anzunehmen. Der Grosse Rat wird die Motion voraussichtlich in der Sommersession behandeln.

Die Grundlage für die geforderte Ausnahmeregelung wurde auf Bundesebene mit der Revision des Raumplanungsgesetzes geschaffen. Gemäss Art. 18a RPG können die Kantone bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Bauzonen festlegen, in denen energetische Sanierungen ohne Baubewilligung zulässig sind. Diese gilt es nun in den Kantonen umzusetzen. Der Kanton Luzern hat eine entsprechende Anpassung bereits vergangenes Jahr in die Vernehmlassung geschickt.