7. April 2021

BE: Revision der Motorfahrzeugsteuer

 

Der Regierungsrat hatte das geänderte Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) an den Grossen Rat verabschiedet, welcher dies in der Frühlingssession 2021 besprach. Mit der Revision solle in Zukunft bei Strassenfahrzeugen neben dem Gewicht auch der CO2-Austoss berücksichtigt werden. Es sei eine progressive Besteuerung vorgesehen, das heisst, wer leichte und schadstoffarme Fahrzeuge verwendet muss unterproportional weniger bezahlen (Verursacherprinzip). So wird ein Anreiz für umweltfreundliche Fahrzeuge geschaffen, der entscheidend ist für die Bekämpfung des Klimawandels. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer sollen gezielt eine Senkung der Steuern für natürliche Personen zur Folge haben, was den Kanton Bern als attraktiven Wohn- und Arbeitsort stärkt.

Die Mitte-Fraktion ist fast vollumfänglich zufrieden mit dem neuen Gesetz. Doch die Besteuerung wird in einer langfristigen Sicht erneut überprüft werden müssen, gab Grossrat Franco Rappa zu bedenken. Die steuerliche Entlastung von ökologischen Fahrzeugen und die gänzliche Steuerbefreiung von Kleinfahrzeugen wird seiner Meinung nach in Zukunft dazu führen, dass immer mehr Fahrzeuge eingelöst werden, die von diesen Steuervorteilen profitieren können. So ist die Finanzierung von Strassenunterhalt und -ausbau längerfristig nicht mehr gesichert.

Grossrätin Mirjam Veglio betonte: «Das aktuelle Gesetz hat ein Anreizsystem für umweltfreundliche Mobilität, das nicht funktioniert. Es ist unsozial, da leichte, kleine Wagen relativ höher besteuert werden.» Weitere Argumente aus dem Lager der Befürworter waren, dass die finanziellen Auswirkungen nicht allzu schwerwiegend sein können, denn die Motorfahrzeugsteuer beträgt nur etwa 4% des gesamten Betrags, welches ein Fahrzeug uns kostet. Als Autofahrer soll man Verantwortung übernehmen für die Abgase.

Regierungsrat Philippe Müller erwähnte: «Die Mittel sollen weiterhin für die Kosten des Strassenverkehrs verwendet werden. Die hohe Steuerbelastung für natürliche Personen soll entsprechend der Motion Trüssel gesenkt werden, es findet also eine steuerliche Umschichtung statt.» Weiter erklärte er, dass die Vorlage keine negativen Auswirkungen auf das Gewerbe haben soll. Lieferwagen unterliegen einem reduzierten Tarif, für landwirtschaftliche Fahrzeuge wird die bisherige Tarifstruktur beibehalten.

Der Antrag der SiK-Minderheit auf eine E-Bike Pauschalsteuer wurde abgelehnt. Es würde zwar dem Verursacherprinzip nachkommen, steht aber völlig quer in der Landschaft, wenn man den Langsamverkehr fördern will. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn Velofahrer nun Steuern zahlen müssten.

Der Antrag Augstburger auf Rückweisung in die Kommission zur Prüfung eines Rabatt- und Zuschlagssystems nach ÖV-Erschliessung (gemäss ÖV-Güteklassen) wurde abgelehnt. So wäre der Anreiz in ländlichen Gebieten auf den ÖV umzusteigen noch geringer, dabei will man diesen eben genau erhöhen.

Der Grosse Rat stimmte den Gesetzesänderungen der 1. Lesung zu.

 

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