30. April 2024

Berner Komitee für ein JA zum Stromgesetz

Im Kanton Bern setzt sich ein breites, überparteiliches Komitee für ein JA zum Stromgesetz ein. Über die Parteigrenzen hinweg herrscht Zustimmung zum Stromgesetz über das am 9. Juni abgestimmt wird. Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit und macht uns weniger abhängig vom Ausland. Es ermöglicht einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien in Einklang mit Klima und Natur ohne zusätzliche Kosten für die Bevölkerung. Dem Strom Kanton Bern kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Stromgesetz ab. Eine grosse Mehrheit im Parlament hat dieser Vorlage zugestimmt: 177 Mitglieder des Nationalrates und einstimmig der Ständerat.Berner Parlamentarierinnen und Parlamentarieraus allen Fraktionen stellen sichhinter die Vorlage. Selten herrscht so eine grosse Einigkeit unter den Volksvertretungen. Trotzdem haben kleinere Gruppendas Referendum ergriffen.Somit haben die Schweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit, über den vorgeschlagenen Weg zu entscheiden.

Der Strombedarf steigt und wird nochweiterkräftig ansteigen von heute rund 60 TWh pro Jahr auf bis zu 90 TWh pro Jahr im Jahre 2050. Weil der Prozess des Ausstiegs aus den fossilen Energien in ganz Europa stattfindet, kann die Schweiz ihren Strombedarf immer weniger mit Stromimporten decken. Für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz ist es deshalb sehr wichtig, die Auslandabhängigkeit bei der Stromversorgung zu reduzieren und mehr inländischen Strom zu erzeugen.

Das Stromgesetz legt dafür die Grundlagen, indem es die Voraussetzungen für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren legt.

Strom-Kanton Bern

Dem Kanton Bern kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.Das Potential für Sonnenenergie ist gewaltig und Wasser, Wind und Biomasse können eine wichtige Ergänzung leisten –vor allem im Winter.Mit dem klugen Einsatz dernatürlichenRessourcen kann der Kanton Bern seine historische Bedeutung als Strom-Kanton stärken und gewinnbringend einsetzen. Der Grossteilder neuen Energieanlagenwirdauf bestehenden Infrastrukturen, insbesondere Dächern und Fassaden, realisiert. Dazu kommen im Kanton Bern die drei Wasserkraftprojekte Trift, Grimsel und Oberaarsee auf welche man sich an einem runden Tisch mitBehörden, Branche und Umweltschutzorganisationen geeinigt hatte. Der Kanton wird mehr Strom exportieren können, als auf dem Kantonsgebiet verbraucht wird. Für die Schweiz ist der Kanton Bern damit eine zentrale Stütze in der Energieversorgung.

VersorgungssicherheitundKlimaschutz

Die Energieversorgung ist der grösste Hebel für den Klimaschutz. Denn Gebäude, Mobilität und Industrie sind in der Schweiz für den Grossteil der Emissionen verantwortlich. Mit der Nutzung erneuerbarer Energie werden dieseEmissionen kontinuierlich reduziert. Die im Stromgesetz vorgesehenen Ausbauziele ermöglichen die vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung bis 2050. Der Kanton Bern kann damit massgeblich zur Erreichung des Netto-Null-Ziels beitragen.

Strom im Einklang mit der Natur

Das Stromgesetz klärt, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien Priorität haben soll. Der Fokus des Gesetzes liegt klar auf der Infrastruktur und weiter auf ökologisch unbedenklichen Gebieten. Das Gesetz willdamitNatur und Landschaft schonen. Der Druck, künftig weiter in Natur und Landschaft vorzudringen, wird sich damitverringern. Konkret bedeutet das, dass der Kanton Bern mit dem Stromgesetz diejenigen Gebiete festlegenmuss, welche sichin Zukunftfür die Stromnutzungeignen. Dieser Prozess ist bereitsbekanntund wird für die Festlegung von Gebieten zur Wasserkraftnutzung und Windkraftnutzungangewendet. Dabei muss der Kanton die Interessen des Natur-und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes zwingend berücksichtigenund neu die Effekte auf Natur und Landschaft im Vornerein prüfen. Die Mitbestimmung der Standortgemeinden ist vom vorliegenden Stromgesetz nicht betroffen. Die Gemeinden sind auch weiterhin zuständig für die nötigen Änderungen der Nutzungsordnungund Bewilligungenzum Bau von Windkraftanlagen und alpinen Solaranlagen. Bei Wasserkraftanlagen ist die Gemeindezuständigkeit über das