12. März 2024

Berner Solar-Initiative: Grosser Rat ringt um Kompromisse

Gestern und heute hat der Grosse Rat den Gegenvorschlag zur Berner Solar-Initiative beraten. Die Debatte war intensiv und dauerte insgesamt über vier Stunden. Das Resultat sind mehrheitlich Rückweisungsanträge, die nun von der BaK geprüft und zu einem neuen Gegenvorschlag ausgearbeitet werden müssen, damit dieser in der Herbstsession 2024 der Berner Solar-Initiative gegenübergestellt werden kann.

Ziel der Sitzung war die Verabschiedung eines Gegenvorschlags zur Berner Solarinitiative. Diese wurde vor gut zwei Jahren eingereicht und fordert eine Nutzung des Sonnenenergiepotenzials von Dächern und Fassaden. Die Berner Solar-Initiative sieht eine Solarpflicht für geeignete Dach- und Fassadenflächen bei Neubauten vor und fordert eine entsprechende Pflicht für bestehende Gebäude, sofern deren Dächer und Fassaden geeignet und eine Installation zumutbar ist. Vereinfacht gesagt wollen die Initiant:innen mit der Solarinitiative erreichen, dass bis ins Jahr 2040 auf allen geeigneten Dach- und Fassadenflächen im Kanton Bern Solaranlagen installiert sind.

Regierungsrat und Kommission sind sich einig, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut werden soll. Die Forderung nach einer Nachrüstpflicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ging dem Regierungsrat und der vorberatenden Kommission jedoch zu weit. Sie haben deshalb Gegenvorschläge ausgearbeitet, die auf eine zeitlich befristete Nachrüstpflicht verzichten, aber an den zentralen Punkten der Initiative festhält – nämlich einer Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten, bei Erweiterungen bestehender Bauten und bei umfassenden Dachsanierungen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Über Details der konkreten Ausgestaltung – z.B. ob eine Solarpflicht für neue und bestehende Parkplätze eingeführt werden soll – war man sich nicht einig.

Mit der ersten Lesung wollte man im Grossen Rat aus den verschiedenen Anträgen einen nachvollziehbaren und mehrheitsfähigen Gegenvorschlag im Hinblick auf die zweite Lesung erarbeiten.

Als Orientierung diente vor allem der letzte Antrag des Regierungsrates zum Gegenvorschlag. Dieser wurde jedoch in der heutigen und gestrigen Beratung von einer bürgerlichen Mehrheit stark abgeschwächt und mit verschiedenen Auflagen zurückgewiesen: Eine Solarpflicht für Neubauten soll nur mit erhöhten Auflagen gelten, auf eine Solarpflicht bei Dachsanierungen will man ganz verzichten. Stattdessen sollen Hauseigentümer eine «seriöse Offerte für eine Solarenergienutzung» einholen müssen. Als neues Element konnte das bürgerliche Lager zudem eine Solarpflicht für Betreiber von Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen einbringen – eine Pflicht, die wohl nur wenige bis gar keine Projekte betreffen wird und nach Ansicht des linken Lagers lediglich eine «Nebelpetarde» darstellt.

Die aeesuisse Bern bedauert, dass die Umsetzung verwässert wurde und setzt sich weiterhin dafür ein, dass auch für Bestandesbauten eine Solarpflicht gilt.

Wir sind gespannt, ob es gelingen wird, auf diesen Grundlagen einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der im Grossen Rat und – sollte es 2025 zu einer Abstimmung kommen – auch beim Volk mehrheitsfähig ist. Die Vorlage geht jetzt zurück an die Regierung. Danach wird sich die Kommission mit den Resultaten auseinandersetzen. Die 2. Lesung ist in der Septembersession 2024 geplant.