3. Mai 2022
Förderbeiträge neu auch beim Ersatz der Gasheizung
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion teilte Änderungen im kantonalen Förderprogramm Energie mit. Künftig wird der Energieträger Gas gleich gehandhabt wie der Energieträger Öl. Wer also eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung ersetzt oder sich einem Wärmenetz anschliesst, erhält einen Förderbeitrag. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Ersatz einer Ölheizung. Keinen Förderbeitrag erhält, wer in einem Neubau oder nach einer Sanierung eine Gasheizung betreibt. Wer eine bestehende Holzheizung mit einer neuen Holzheizung ersetzt, erhält einen Förderbeitrag in der Höhe von mindestens 3000 Franken. Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Mai 2022.
Wir begrüssen die vorgenommenen Änderungen beim Heizungsersatz und unterstützen diese Massnahmen auch im Rahmen unserer politischen Arbeit.