21. September 2023
Vorstoss will Bewilligung von Wärmepumpen vereinfachen
Im Zug der Energiewende werden hunderttausende Öl- und Gasheizungen ersetzt werden mit erneuerbaren Energien. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Wärmepumpen zu. Allerdings kann es bei den Bewilligungsverfahren zu Wartefristen kommen. Ein Vorstoss im Grossen Rat des Kanton Bern will hier Abhilfe schaffen und administrative Erleichterungen einführen. Zürich und Basel haben damit bereits positive Erfahrungen gesammelt.
Im Kanton Bern wird für die Errichtung einer Wärmepumpe im Aussenbereich eine Baubewilligung vorgeschrieben. Die kantonalen gesetzlichen Rahmenbedingungen betreffen die Einhaltung der Lärmemissionen, die Grösse der Anlage und die Grenzabstände. Werden diese Anforderungen eingehalten, muss die Baubewilligung erteilt werden. Bis zur Erteilung einer Baubewilligung können in den Gemeinden aber mehrere Monate vergehen. Eine Wartefrist, welche Ressourcen bei den Unternehmen und der Verwaltung bindet und damit die Energiewende verzögert.
Der Motionär Jan Remund sagt: «Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens von Wärmepumpen. Die Nutzung erneuerbarer Energie im Kontext von Energiewende und Klimawandel muss für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach sein. Entsprechend sind die administrativen Hürden zu senken.»
Die Motionäre wollen als Bedingung für ein vereinfachtes Verfahren die geltenden Bestimmungen voraussetzen: Damit der Schutz der Bevölkerung gewährt ist, sind die Einhaltung der Vorgaben in den Bereichen Lärmschutz, Grösse der Anlage und Grenzabstände Pflicht. Die Einführung einer Meldepflicht für Anlagen bis zu einer gewissen Grösse kennen bereits die Kantone Zürich, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Die Kantone Thurgau und Luzern haben im Frühling 2023 entsprechende Vorstösse überwiesen.
Für die Umsetzung werden folgende Punkte vorgeschlagen.
- Die Meldepflicht gilt für Anlagen im Aussenbereich bis zu einer Leistungsgrenze von 30 kW. Damit können auch kleinere Mehrfamilienhäuser zügig umgerüstet werden.
- Werden bestehende Wärmepumpen mit ihresgleichen ersetzt, so soll höchstens eine Meldepflicht gelten für die neuen Installationen.
- Das Zusammenführen der Meldepflicht mit dem Antrag für Fördergelder und dem Anschlussgesuch an das Elektrizitätswerk (EW) soll geprüft werden. Das Ziel ist, dass die beiden Eingaben in einer Anfrage elektronisch eingereicht werden können.