12. Dezember 2023

Wintersession im Zeichen der Energiewende: Der Kanton Bern will vorwärts machen

In der Wintersession haben sich Regierung und Parlament für eine stärkere Vorbildrolle ausgesprochen bei der Energiegewinnung von Immobilien des Kantons. Eine entsprechende Motion von Jan Remund wurde mit grosser Mehrheit angenommen.
Die Richtlinienmotion «Energieautonomie der Immobilien des Kantons Bern» von Jan Remund, Grüne und Präsident der aeesuisse Bern, und seinen Co. Motionär:innen wurde am vergangenen Mittwochnachmittag 29.11. diskutiert.

Mit der Richtlinienmotion 135-2023 «Energieautonomie der Immobilien des Kantons Bern» fordern die Motionär:innen den Regierungsrat auf, einen Investitionsplan vorzulegen, um bis spätestens in 12 Jahren alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Kantonsverwaltung für die Produktion von Strom aus Photovoltaik oder mit solarthermischen Anlagen auszurüsten.

In einem zweiten Punkt fordern sie den Regierungsrat auf, die energetischen und klimatischen Sanierungsarbeiten an den Immobilien des Kantons zu beschleunigen, wobei insbesondere auf die Nutzung erneuerbarer Wärme geachtet werden soll. Kurz: Der Regierungsrat soll die Autonomie seiner Liegenschaften im Energiebereich sicherstellen.

Vom rechten Lager wurden Bedenken und Opposition geäussert: Man befürworte zwar die Energieautonomie, befürchte aber, dass die Motion hohe Kosten für den Kanton auslösen werde.

Unter anderem der Regierungsrat entgegnete dem überzeugend: Bei der Richtlinienmotion handle es sich um eine «Kopie» eines entsprechenden Vorstosses der FDP auf Bundesebene. Im National- und Ständerat wurde auf die Forderung auch von bürgerlichen Stimmen eingegangen. Diese hätten eingesehen, dass das Kostenargument nicht stichhaltig sei.

Für die zukünftige Marktentwicklung ist die Forderung des Kantons Bern relevant. Denn laut Nachhaltigkeitsbericht liegt der Eigenversorgungsgrad des Kantons im Jahr 2020 nur bei 4,5 Prozent. Obwohl die verschiedenen Betreiber in den letzten Jahren Energie eingespart haben und das Immobilienportfolio in verschiedener Hinsicht verbessert wurde, scheint der Strombedarf weiterhin hoch zu sein. Eine deutliche Steigerung der Investitionen in Fotovoltaikanlagen im Immobilienvermögen des Kantons bringt Planungssicherheit für den Markt und schafft klare Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Zudem ermöglicht sie eine weitgehend autonome Stromversorgung des kantonalen Gebäudeparks und reduziert die Treibhausgasemissionen.

In der Schlussabstimmung bestätigt sich der Antrag des Regierungsrates auf Annahme der Richtlinienmotion Remund, Beide Anträge wurden mit grossem Mehr angenommen und damit an den Regierungsrat überwiesen.

Mit der Überweisung der beiden Ziffern der Motion antizipiert der Kanton Bern Artikel 46a des Mantelerlasses (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien). Danach haben Bund und Kantone eine Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz.

 

Auch am Folgetag wurde im Namen der Energiewende abgestimmt.

So etwa mit der Annahme des fakultativen Finanzreferendum zur Bewilligung der Staatsbeiträge an die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen des Kantons Bern 2024–2027. Durchgesetzt hat sich der Abänderungsantrag der BaK-Mehrheit (Koller). Dieser fordert die Auszahlungen auf das im gesetzlichen Rahmen mögliche Maximum von CHF 1.50 pro Person (Art. 56 Abs. 3 KEnG) anzuheben. Ein beschleunigter Anstieg der Sanierungsraten und Umstieg auf erneuerbare Energien erhöht den Bedarf an Energieberatung. Mit dieser Beitragserhöhung wird der erhöhten Beratungsnachfrage gerecht und die Kontinuität und Qualität der Dienstleistung sichergestellt.

Ausserdem wurde das Postulat «Subsidiäre Finanzierungsmodelle für energetische Gebäudesanierungen» von Remund und seinen Co-Motionär:innen erfolgreich an den Regierungsrat überweisen. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss die Sanierungsrate von Gebäuden erhöht werden. Teilweise scheitert dies nicht am Sanierungswillen, sondern an mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten und fehlenden Kreditzusagen der Banken. Der Kanton Bern soll in solchen Fällen Bürgschaft übernehmen und dem Bund damit voraus gehen.

Mit der Überweisung des Postulats erhält der Regierungsrat den Prüfungsauftrag, das optimale und für den Kanton Bern geeignete Modell zur finanziellen Unterstützung von Gebäudesanierungen zu evaluieren. Die konkrete Ausgestaltung liegt beim Regierungsrat, im Vordergrund sollen aber möglichst subsidiäre, schlanke und effiziente Modelle stehen.